Monheim am Rhein [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈmoːnhaɪ̯m] ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
41.913 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
40789
Vorwahl
02173
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Monheim am Rhein
Rathausplatz 1
40789 Monheim am Rhein
Kreis Mettmann
Kaiserstraße 10
40822 Mettmann
Agentur für Arbeit Mettmann
Kaiserstraße 10
40822 Mettmann
Gemeinde Monheim am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Monheim am Rhein hat einen Bebauungsplan 78B für die Elsa-Neumann-Straße vorgestellt, der eine neue, hochwertige Bebauung mit Einzelhandel und schallschützender Bebauung in der Nähe von Wohnhäusern umfasst. Bürger konnten am 8. Februar 2023 ihre Anregungen und Bedenken äußern.
- Der Bebauungsplan für das Wohnquartier „Unter den Linden“ im Berliner Viertel, beschlossen am 16. August 2017, sieht die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit etwa 230 Wohneinheiten und einer autofreien Planung vor.
- Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat die Planungen für einen Trainingscampus von Bayer 04 Leverkusen im Wasserschutzgebiet am Laacher Hof abgelehnt, da die Fläche in einer sensiblen Umgebung liegt und Bedenken hinsichtlich der Trinkwasserversorgung bestehen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.