Monheim am Rhein [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈmoːnhaɪ̯m] ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
41.913 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
40789
Vorwahl
02173
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Monheim am Rhein
Rathausplatz 1
40789 Monheim am Rhein
Kreis Mettmann
Kaiserstraße 10
40822 Mettmann
Agentur für Arbeit Mettmann
Kaiserstraße 10
40822 Mettmann
Gemeinde Monheim am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Monheim am Rhein hat einen Bebauungsplan 78B für die Elsa-Neumann-Straße vorgestellt, der eine neue, hochwertige Bebauung mit Einzelhandel und schallschützender Bebauung in der Nähe von Wohnhäusern umfasst. Bürger konnten am 8. Februar 2023 ihre Anregungen und Bedenken äußern.
- Der Bebauungsplan für das Wohnquartier „Unter den Linden“ im Berliner Viertel, beschlossen am 16. August 2017, sieht die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit etwa 230 Wohneinheiten und einer autofreien Planung vor.
- Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat die Planungen für einen Trainingscampus von Bayer 04 Leverkusen im Wasserschutzgebiet am Laacher Hof abgelehnt, da die Fläche in einer sensiblen Umgebung liegt und Bedenken hinsichtlich der Trinkwasserversorgung bestehen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.